Wir, Schüler*innen, Lehrende und alle Mitarbeitenden der Schule sind das ELSA.
Wir legen Wert auf Toleranz und ein Klima gegenseitiger Wertschätzung, Grenzachtung und Rücksichtnahme. Konflikte lösen wir im Einvernehmen miteinander. In unserer Schule ist uns die Wahrung der Kinderrechte (→) ein ganz besonderes Anliegen. Wir setzen uns für alle jungen Menschen ein, insbesondere für deren Rechte auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt, auf einen respektvollen Umgang sowie auf Unterstützung. Diese Rechte haben alle Mitglieder der Schulfamilie unabhängig von Geschlecht, sexueller und religiöser Orientierung, Alter, kultureller und sozialer Herkunft, Fähigkeiten und Behinderungen. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten, verbaler oder nonverbaler Art, aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
Kinderrechte
Kein Kind oder Jugendlicher darf aufgrund der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung oder Geburt des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds diskriminiert werden.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben das Recht auf besondere Unterstützung und Hilfe sowie ein Recht darauf, gemeinsam mit anderen Kindern zu spielen und zu lernen.
Kinder und Jugendliche haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend zu lernen.
Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich zu informieren, zu sagen, was sie denken und mit zu entscheiden.
Kinder und Jugendliche haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
Kinder haben das Recht, so gesund wie möglich zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Niemand darf Kinder und Jugendliche schlagen oder sie zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen und ihnen weh tun.
Kinder und Jugendliche haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden und in anderen Ländern Schutz und Hilfe zu erhalten.
Hausordnung
Wir begegnen jedem mit Respekt und Höflichkeit.
Wir erkennen an, dass jede Schülerin, jeder Schüler und jede Lehrkraft Anspruch auf motivierenden und ungestörten Unterricht hat. Jeder trägt dazu seinen Teil bei.
Wir möchten in einer angenehmen Atmosphäre arbeiten und lernen. Deshalb setzen wir uns gemeinsam für gepflegte Schulräume ein.
Wir sorgen aktiv dafür, dass die Gemeinschaftsräume und Außenflächen am ELSA sowie die Arbeitsplätze an der Schule sauber und ordentlich bleiben. Darüber hinaus wirken wir in jeder Klasse am wöchentlich durchzuführenden Hof- und Schulhausdienst mit.
Für das Erreichen dieser Ziele ist es unumgänglich, dass Regeln eingehalten werden, Rücksicht genommen und Toleranz geübt werden, aber auch, dass Regelverstöße geahndet und Konflikte, Verletzungen und Ängste wahrgenommen und gemeinsam Lösungen gefunden werden.
Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) bildet hierfür die rechtliche Grundlage.
Bei Regelverstößen wollen wir eine Kultur des couragierten Einmischens und Handelns. Wir lehnen teilnahmsloses Zuschauen und Nichtstun ab.
Diese Vereinbarungen definieren den Rahmen, in dem wir uns zwischen Lehrkraft und Schulklasse auf die individuelle Auslegung verständigen. Auf diese Weise soll eine positive und motivierende Atmosphäre entstehen, die eine engagierte Vermittlung des Unterrichtsstoffes einerseits und eine bestmögliche individuelle Förderung andererseits ermöglicht.
Die für ein von Respekt und Toleranz geprägtes Miteinander nötigen Regeln sind in der Hausordnung zusammengefasst, die die Bestimmungen der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern und die von der Landeshauptstadt München erlassene Hausordnung ergänzt.
Verstöße gegen die Hausordnung oder gegen das Gebot der Sauberkeit und Ordnung am ELSA können, je nach Vergehen, mit einem Hinweis mit Sozialdienst oder durch Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
1.1 Verhalten
Von den Schülerinnen und Schülern werden eine dem Unterricht aufgeschlossene Haltung und ein angemessener Umgangston erwartet.
1.2 Pünktlichkeit
Jedes Zuspätkommen ist eine Störung des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler sind zu Unterrichtsbeginn im jeweiligen Klassenzimmer oder Fachraum. Auch bei Raumwechsel und bei Nachmittagsunterricht ist auf Pünktlichkeit zu achten.
1.3 Einlass ins Schulhaus
Das Gebäude wird um 7:15 Uhr geöffnet. Um zu verhindern, dass sich Schülerinnen oder Schüler morgens vor 7:40 Uhr unbeaufsichtigt in einem der oberen Stockwerke aufhalten, ist der Zugang zum Schulhaus allein über die Pausenhalle möglich (über die Türen am Haupteingang sowie am Seiteneingang bei der Turnhalle). Bis 7:40 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Eingangshalle auf. Ab 7:55 Uhr sind die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer. Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr.
1.4 Information bei Abwesenheit einer Lehrkraft
Sollte bis 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde keine Lehrkraft anwesend sein, melden dies die Klassensprecherinnen und Klassensprecher im Sekretariat.
1.5 Stundenplanänderungen
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich über Stundenplanänderungen, Vertretungsstunden und Raumänderungen am Digitalen Schwarzen Brett neben Raum E12 in der Pausenhalle zu informieren. Dort sowie im Schaukasten daneben befinden sich auch sonstige Hinweise zur Organisation des Unterrichtsbetriebs. Unklarheiten können zunächst im Raum E12, in Ausnahmefällen im Sekretariat geklärt werden.
1.6 Verlassen des Schulgeländes
Während des Unterrichts und in den Pausen darf das Schulgelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung verlassen werden. Ausnahmen bestehen:
- für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9-10:
Sie dürfen das Schulgelände in ihrer Mittagspause verlassen, wenn ein entsprechender Antrag einer/eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Ein Versicherungsschutz liegt in diesem Fall nicht vor.
- für Schüler(innen) der Jahrgangsstufen 11-12:
Sie dürfen das Schulgelände in Freistunden und in den allen Pausen verlassen. Ein Versicherungsschutz liegt in diesem Fall nicht vor.
1.7 Eckpunkte der Pausenregelung (Vormittag)
Die Vormittagspausen (9:30-9:55 Uhr und 11:25-11:45 Uhr) verbringen die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich im Freien. Bei schlechtem Wetter (wird durch eine Fahne im Innenhof angekündigt) darf die Pause auch im Erdgeschoss und im 1. Stock verbracht werden, nicht jedoch in den Klassenzimmern. Diese werden von den Lehrkräften der zweiten und vierten Stunde abgeschlossen.
In der Pause stehen nur die Toiletten im ersten Stock zur Verfügung.
Ballspielen in der Pause ist erlaubt, sofern nicht andere gefährdet werden.
Der Aufenthalt im Bereich des Pausenverkaufs, in den Toilettenräumen und im Gang vor den Getränkeautomaten ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
Nur in der ersten Vormittagspause können die Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte an den Lehrerzimmern aufsuchen.
Genauere Informationen finden sich in der Pausenregelung, die in der Pausenhalle aushängt.
1.8 Pausenregelung (Mittagspause)
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-10 verlassen in ihrer Mittagspause das Klassenzimmer. Wie in der Vormittagspause ist auch in der Mittagspause der 2. und 3. Stock kein Aufenthaltsbereich, da hier für manche Klassen Unterricht stattfindet.
1.9 Sportunterricht
Vorschriftsmäßige Sportkleidung ist Pflicht. Die genauen Angaben geben die Sportlehrkräfte. Auf den Sportplätzen geht der Sportunterricht grundsätzlich vor. Schülerinnen und Schüler, die sich in der Mittagspause dort aufhalten, müssen darauf Rücksicht nehmen.
2.1 Sekretariat
Das Sekretariat ist für Schülerinnen und Schüler nur vor und nach dem Unterricht sowie in der Pause geöffnet. Höchstens ein/e Schüler/in betritt das Sekretariat.
2.2 Klassenbücher
Die Klassenbuchführerin oder der Klassenbuchführer holt das Klassenbuch vor Unterrichtsbeginn aus dem Regal neben dem Sekretariat und bringt es nach dem Unterricht wieder dorthin. Das Klassenbuch ist sorgfältig zu führen (siehe Aushang im Klassenzimmer).
2.3 Einrichtung
Aus anderen Räumen entliehene Gegenstände werden nach Gebrauch sofort zurückgegeben. Beschädigungen und das Fehlen von Gegenständen sind sofort schriftlich im Sekretariat zu melden.
2.4 Fundgegenstände
Wertgegenstände (z. B. Schlüssel, Geldbeutel) sind unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Alle anderen Fundgegenstände sollen in den gelben Gitterwagen neben den Getränkeautomaten gelegt werden. Dieser wird jeweils vor den Ferien geleert und die darin enthaltenen Fundgegenstände entsorgt.
Das Schulgelände, sämtliche Anlagen und Einrichtungen und insbesondere die Toiletten sind in einem ordentlichen Zustand zu halten. Ein wöchentlich wechselnder Ordnungsdienst sorgt für Sauberkeit im Klassenzimmer und in den besuchten Fachräumen.
Für die Sauberhaltung des Schulhauses und der Außenanlagen sorgt ein wöchentlich wechselnder Haus- und Hofdienst. Welche Klasse in welcher Woche Haus- und Hofdienst hat, hängt aus. Der Dienst findet zu Beginn der letzten gemeinsamen Unterrichts- oder Betreuungsstunde des Tages statt. Die ganze Klasse ist im Einsatz und sorgt im Inneren des Schulhauses sowie auf den Außenanlagen für Ordnung. Die Lehrkraft der betreffenden Stunde hat Aufsicht und kontrolliert die Tätigkeiten.
Bei Vergehen unter anderem gegen Sauberkeit und Ordnung kann ein Sozialdienst verhängt werden.
3.1 Sitzordnung
In jedem Klassenzimmer ist die Sitzordnung in einer Klarsichthülle am Pult befestigt. Die Sitzordnung ist unbedingt einzuhalten. Änderungen dürfen nur mit Zustimmung der Klassenleitung erfolgen und sind in der Sitzordnung zu vermerken.
3.2 Absperren der Klassenzimmer
Zur Vermeidung von Diebstählen und Sachbeschädigungen ist es unbedingt erforderlich, dass die Lehrkräfte die Klassenzimmer zuverlässig absperren, wenn die Klassen ihre Zimmer verlassen. Besonderes Augenmerk ist auf das Abschließen im Sporttrakt zu richten.
3.3 Aufräumen und Mülltrennung
Die Klassenzimmer und die Fachräume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Die Lehrkräfte achten darauf, dass folgende Aufgaben erledigt werden:
nach jeder Stunde: - Tafel wischen
- Abfälle in die entsprechenden Abfalleimer
Papier -> blauer Abfalleimer
Restmüll -> brauner bzw. roter Abfalleimer
- evtl. Boden kehren
Unterrichtsgruppen, die in einem Klassenzimmer Gast sind, verlassen diesen Raum so, wie sie ihr eigenes Klassenzimmer vorfinden möchten.
Unterrichtsende: - Stühle auf den Tisch stellen
- Boden kehren
- Fenster schließen
- Jalousien hochfahren
- Licht ausschalten
- Geräte ausschalten und evtl. aufräumen
- Klassenzimmer absperren
Die konsequente Einhaltung dieser Regelung schont die Umwelt, spart der Schule Kosten und trägt zum positiven Erscheinungsbild der Schule bei.
3.5 Schulbücher
Die leihweise überlassenen Bücher sind pfleglich zu behandeln. Nicht eingebundene Bücher müssen eingebunden werden. Beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden.
3.6 Beschädigungen, Schadensersatz
Am gesamten Schulgelände muss alles unterbleiben, was zu Unfällen und Sachbeschädigungen führen kann. Beschmieren, Besprühen und sonstiges Beschädigen von Mobiliar, Wänden, Lernmitteln oder Toiletten wird schulrechtlich bestraft und ggf. strafrechtlich verfolgt. Die Verursacherinnen und Verursacher haben den entstandenen Schaden zu ersetzen.
3.7 Benutzung des Aufzugs
Die Benutzung des Aufzugs ist nur den Schlüsselinhaber*innen und ggf. einer Begleitperson erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird der Aufzugschlüssel trotz der körperlichen Beeinträchtigung abgenommen. Bei einem Feueralarm und im Brandfall ist die Benutzung des Aufzugs ausdrücklich verboten.
4.1 Rauchen
Die Schule ist eine rauchfreie Zone. Für alle, die das Schulgelände betreten, gilt ein absolutes Rauchverbot.
4.2 Drogen
Der Besitz oder der Umgang mit Drogen auf dem Schulgelände ist strengstens verboten, wird strafrechtlich verfolgt und kann zur Entlassung von der Schule führen.
4.3 Verbotene Gegenstände
Waffen (auch Attrappen!), Feuerwerkskörper, Messer und andere gefährliche Gegenstände dürfen in die Schule nicht mitgenommen werden. Die Nutzung von Handys, MP3-Playern, Gameboys u.a. elektronischen Geräten ist auf dem Schulgelände untersagt, sofern nicht ausdrücklich zu Unterrichtszwecken erlaubt.
4.4 Fahrräder, Skateboards, Inliner, Roller
Aus Sicherheitsgründen ist das Radfahren, das Benutzen von Skateboards, Inlinern, Rollern etc. auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Die Fahrräder sind abgesperrt im Hof abzustellen.
Der überdachte Gang zur Turnhalle, der Hintereingang sowie Feuerwehranfahrtszonen (auch auf dem Hof!) müssen aus Sicherheitsgründen frei bleiben. Fahrräder dürfen in diesem Bereich nicht abgestellt werden.
4.5 Wertvolle Gegenstände und höhere Geldbeträge
Es wird allen Schülerinnen und Schülern geraten, keine wertvollen Gegenstände und höhere Geldbeträge mit in die Schule zu nehmen, da keine Haftung übernommen werden kann.
In Ausnahmefällen kann ein größerer Geldbetrag für kurze Zeit im Tresor des Sekretariats hinterlegt werden.
Während des Sportunterrichts sind alle Wertgegenstände (auch Handys o. Ä.) bei der Sportlehrkraft abzugeben.
Schutzvereinbarung
Zum grenzenachtenden Umgang zwischen Mitarbeitenden der Schule und den Schüler*innen haben die Lehrkräfte des Städt. Elsa-Brändström-Gymnasiums Schutzvereinbarungen getroffen, die Sie hier ansehen können.